Die kurze Antwort: Ja, Pflicht. Wer in Deutschland gewerblich Ganzkörper-EMS anbietet, muss sicherstellen, dass die Person am Gerät eine Fachkunde nach der Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSV) hat. Eine normale Trainerlizenz reicht dafür nicht aus. Physiotherapeuten, Masseure und Ärzte bringen die Fachkunde dagegen schon aus ihrer Ausbildung mit. Du darfst im Studio nach dem Nachweis fragen, und das ist auch sinnvoll.
Was die NiSV verlangt
Die NiSV regelt Geräte, die zu kosmetischen oder anderen nichtmedizinischen Zwecken mit elektrischen oder elektromagnetischen Feldern arbeiten. Dazu gehören auch EMS-Geräte in Fitnessstudios. Der Betreiber muss sicherstellen, dass die Person, die das Gerät anwendet, die nötige Fachkunde hat (§ 4 NiSV).
Für EMS zum Muskelaufbau und zur Muskelstraffung gilt § 7 Absatz 1 NiSV. Die Fachkunde lässt sich dort auf drei Wegen erwerben:
- über eine Schulung im Modul „EMF (Niederfrequenz-, Gleichstrom- oder Magnetfeldgeräte) zur Stimulation“
- über eine Ausbildung nach dem Masseur- und Physiotherapeutengesetz, also als Physiotherapeut oder Masseur
- als approbierte Ärztin oder approbierter Arzt mit entsprechender Weiter- oder Fortbildung
Die Übergangsregeln für Schulungen, die bis Ende 2023 abgeschlossen wurden, sind am 31. Dezember 2025 ausgelaufen (§ 13 NiSV). Seitdem gelten die Anforderungen unten ohne Ausnahme.
Was zur Fachkunde per Schulung gehört
- Voraussetzung: Zum Modul wird nur zugelassen, wer eine Übungsleiterlizenz oder mindestens eine C-Trainerlizenz mit jeweils mindestens 120 Lerneinheiten oder eine vergleichbare Ausbildung nachweist (Anlage 3 Teil E NiSV).
- Umfang: Das Modul umfasst mindestens 23 Lerneinheiten à 45 Minuten (Anlage 3 NiSV).
- Prüfung und Zertifikat: Die Teilnahme allein reicht nicht. Nachgewiesen wird die Fachkunde mit einem Zertifikat, und das gibt es nur nach einer bestandenen Prüfung. Es gilt fünf Jahre ab Abschluss der Schulung (§ 4a NiSV).
- Anerkannter Anbieter: Eine Schulung zählt nur, wenn der Anbieter von einer akkreditierten Konformitätsbewertungsstelle anerkannt ist (§ 4b NiSV).
- Aktualisierung: Mindestens alle fünf Jahre ist eine Aktualisierungsschulung Pflicht. Für EMS sind das mindestens 6 Lerneinheiten (§ 4 NiSV, Anlage 3 NiSV).
Warum das für dich wichtig ist
Bei Ganzkörper-EMS stimulieren Elektroden mehrere große Muskelgruppen gleichzeitig. Das ist etwas anderes als lokale EMS an einem einzelnen Muskel oder TENS, das vor allem gegen Schmerzen eingesetzt wird. Die Belastung für den ganzen Körper ist beim Ganzkörper-EMS deutlich höher. Deshalb lernen Trainer in der Fachkunde unter anderem, wie man die Stromstärke richtig einstellt, welche Kontraindikationen es gibt und woran man Warnzeichen erkennt.
Ein bekanntes Risiko ist die Rhabdomyolyse. Dabei wird Muskelgewebe stark geschädigt, besonders wenn Einsteiger zu intensiv trainieren. Die Leitlinien zum sicheren Ganzkörper-EMS empfehlen deshalb, langsam einzusteigen, das Training eng zu betreuen und zwischen den Einheiten ausreichend Pause zu lassen. Meist ist das höchstens etwa eine Einheit pro Woche am Anfang und mindestens vier Tage Abstand (Kemmler et al., 2023, Frontiers in Physiology).
Wichtig für Risikogruppen: Bei Schwangerschaft, Herzschrittmacher oder anderen elektronischen Implantaten, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Bluthochdruck, Epilepsie, akuten Entzündungen oder unklaren Schmerzen solltest du vor dem Training ärztlich abklären lassen, ob EMS für dich geeignet ist. Das kann ein Trainer nicht ersetzen, auch nicht mit Fachkunde. Dieser Artikel ist keine medizinische Beratung.
Checkliste: So prüfst du dein EMS-Studio
- Nach dem Nachweis fragen: Lass dir den Nachweis der Person zeigen, die dich betreut. Nach einer Schulung ist das ein Zertifikat für die Fachkundegruppe „EMF-Muskelstimulation“. Achte auf das Datum, denn es gilt fünf Jahre ab Abschluss der Schulung. Physiotherapeuten, Masseure und Ärzte weisen die Fachkunde stattdessen über ihren Berufsabschluss nach. Ein Nachweis, der nur für das Studio allgemein gilt, reicht nicht.
- Grundqualifikation prüfen: Wer die Fachkunde per Schulung erworben hat, braucht als Grundlage eine Übungsleiter- oder C-Trainerlizenz mit mindestens 120 Lerneinheiten oder eine vergleichbare Ausbildung.
- Auf die Anamnese achten: Ein seriöses Studio fragt vor dem ersten Training nach deinen Vorerkrankungen, Medikamenten und einer möglichen Schwangerschaft.
- Die Betreuung beobachten: Ist beim Training ständig ein Trainer bei dir, der die Intensität gemeinsam mit dir anpasst? Bei großen Gruppen gleichzeitig ist die Kontrolle schwieriger.
- Den Einstieg bewerten: Beginnt das Training mit niedriger Intensität und liegen genug Pausentage dazwischen? Oder wird von Anfang an maximale Belastung verlangt?
- Den Schulungsanbieter hinterfragen: Eine Schulung zählt nur, wenn ihr Anbieter anerkannt ist. Frag im Zweifel nach, wo die Schulung stattfand, oder wende dich an die zuständige Landesbehörde. Die NiSV wird von den Behörden der Bundesländer überwacht (SkinFly-Überblick).
Einordnung
Fakt: Die Fachkunde ist gesetzlich vorgeschrieben und hat klar festgelegte Inhalte. Einschätzung: Ein Zertifikat zeigt, dass jemand die Mindestanforderungen erfüllt. Es sagt aber nichts darüber aus, wie gut die Betreuung im Alltag ist. Ob ein Studio sorgfältig arbeitet, erkennst du auch an der Anamnese, an einem vorsichtigen Einstieg und daran, dass du beim Training aufmerksam begleitet wirst.
Fazit
Wer in Deutschland gewerblich Ganzkörper-EMS anbietet, braucht Personal mit NiSV-Fachkunde für Muskelstimulation. Per Schulung bedeutet das: eine Trainer- oder Übungsleiterlizenz als Grundlage, mindestens 23 Lerneinheiten bei einem anerkannten Anbieter, eine bestandene Prüfung und alle fünf Jahre eine Auffrischung. Physiotherapeuten, Masseure und Ärzte bringen die Fachkunde aus ihrer Ausbildung mit. Du darfst den Nachweis sehen. Zusammen mit einer gründlichen Anamnese und einem vorsichtigen Einstieg ist er ein guter Anhaltspunkt für ein seriöses Studio. Bei Vorerkrankungen bleibt die ärztliche Abklärung trotzdem wichtig.
Quellen
- § 4 NiSV: Fachkunde (gesetze-im-internet.de)
- § 4a NiSV: Nachweis der Fachkunde
- § 4b NiSV: Anerkennung der Schulungsanbieter
- § 7 NiSV: Fachkunde für Nerven- und Muskelstimulation
- § 13 NiSV: Übergangsregelungen
- Anlage 3 NiSV: Fachkunde-Module
- Kemmler et al. (2023): Leitlinien zum sicheren Ganzkörper-EMS, Frontiers in Physiology
- SkinFly: Fachkundenachweis NiSV

