Kurz gesagt: Achten Sie vor der Unterschrift auf zwei Bereiche. Beim Vertrag geht es um Laufzeit, Gesamtpreis, Verlängerung, Kündigung und Preisanpassungen. Beim Training geht es darum, ob das Studio die gesetzlichen Pflichten für Ganzkörper-EMS erfüllt: Die Trainer brauchen eine Fachkunde nach NiSV, vor dem Start muss es eine Aufklärung und einen Gesundheitscheck geben, und Einsteiger sollten behutsam beginnen. Ein guter Vertrag nützt wenig, wenn Sie gesundheitlich gar nicht trainieren sollten. Umgekehrt nützt ein gutes Studio wenig, wenn der Vertrag Sie unnötig lange bindet.

Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung und keine medizinische Beratung. Er fasst die aktuelle Rechtslage in Deutschland (Stand: Oktober 2026) und die Empfehlungen aus der Forschung zusammen.

Um welche Art von EMS geht es?

Ein EMS-Studiovertrag betrifft fast immer Ganzkörper-EMS (WB-EMS). Dabei tragen Sie eine Weste oder einen Anzug mit Elektroden, die mehrere große Muskelgruppen gleichzeitig ansteuern. Davon zu unterscheiden sind:

  • Lokale EMS: Einzelne Elektroden an einem Muskel, oft in der Physiotherapie oder mit kleinen Heimgeräten.
  • TENS: Elektrische Nervenstimulation zur Schmerzlinderung. Ziel ist nicht der Muskelaufbau.

Diese Verfahren lassen sich nicht gegeneinander austauschen. Die Studio-Regeln in diesem Artikel beziehen sich auf Ganzkörper-EMS. Wer statt eines Studios über ein eigenes Gerät nachdenkt, findet Infos im Beitrag EMS-Training zu Hause: Lohnt sich ein EMS-Anzug?.

Teil 1: Die Vertragsbedingungen

Laufzeit: höchstens 24 Monate

Ein EMS-Studio wird rechtlich meist wie ein Fitnessstudio behandelt. Für Verträge mit vorformulierten Bedingungen (AGB) gilt § 309 Nr. 9 BGB:

  • Die erste Laufzeit darf höchstens zwei Jahre betragen.
  • Eine stillschweigende Verlängerung ist nur auf unbestimmte Zeit erlaubt. Danach können Sie jederzeit mit einer Frist von höchstens einem Monat kündigen.
  • Die Kündigungsfrist zum Ende der ersten Laufzeit darf höchstens einen Monat betragen.

Diese Regeln gelten seit dem Gesetz für faire Verbraucherverträge für Verträge, die ab dem 1. März 2022 geschlossen wurden. Für ältere Verträge gilt noch das alte Recht: Sie dürfen sich zum Beispiel um bis zu ein Jahr verlängern (Verbraucherzentrale).

Auf Ruhezeiten achten: Manche Verträge erlauben eine Pause, verschieben dadurch aber das Vertragsende. Die Verbraucherzentrale ist gegen ein Studio vorgegangen, das wegen einer im Formular vereinbarten Ruhezeit eine Kündigung erst später bestätigt hat. Dadurch wurde die zulässige Höchstlaufzeit von zwei Jahren überschritten (Verbraucherzentrale, Klage gegen M&S Fitness). Fragen Sie deshalb nach, ob sich das Vertragsende durch eine Pause verschiebt.

Gesamtpreis: Was kostet die Mindestlaufzeit insgesamt?

EMS-Verträge bestehen oft aus mehreren Posten: Monatsbeitrag, Startpaket, Gebühr für Funktionswäsche, Servicepauschale. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat am 21.08.2025 entschieden (Az. 2 U 2/24): Studios müssen vor Vertragsschluss den Gesamtpreis für die Mindestlaufzeit angeben (Verbraucherzentrale, Urteilsdatenbank).

Hypothetisches Rechenbeispiel (frei gewählte Zahlen, keine Marktpreise):

Posten Betrag
Monatsbeitrag 79 € × 24 Monate 1.896 €
Einmaliges Startpaket 49 €
Wäschepauschale 5 € × 24 Monate 120 €
Gesamtkosten Mindestlaufzeit 2.065 €

Rechnen Sie so für jedes Angebot, das Sie vergleichen. Bei unterschiedlichen Laufzeiten hilft zusätzlich der Preis pro Trainingseinheit.

Preiserhöhungen

Ein vereinbarter Preis lässt sich in der Regel nicht einfach nachträglich erhöhen. Eine Preisanpassungsklausel muss genau festlegen, wann und um wie viel sich der Preis ändern darf. Viele solcher Klauseln sind laut Verbraucherzentrale unwirksam. Fehlt eine wirksame Klausel, braucht das Studio Ihre Zustimmung. Wer einfach weiter trainiert, stimmt damit nicht automatisch zu (Verbraucherzentrale).

Kündigung: Form und Kündigungsbutton

  • Form: Eine Klausel, die eine strengere Form als die Textform verlangt, ist unwirksam (§ 309 Nr. 13 BGB). Eine E-Mail reicht also grundsätzlich. Als Nachweis empfiehlt die Verbraucherzentrale ein Einschreiben mit Rückschein oder eine schriftliche Bestätigung durch das Studio.
  • Kündigungsbutton: Kann man den Vertrag online abschließen, muss die Website auch eine gut sichtbare Kündigungsschaltfläche haben („Verträge hier kündigen“). Fehlt sie, können Verbraucher jederzeit ohne Frist kündigen (§ 312k BGB).
  • Widerruf: Bei Verträgen, die online oder außerhalb der Geschäftsräume geschlossen werden, gibt es grundsätzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht (§ 312g BGB, § 355 BGB). Wer im Studio vor Ort unterschreibt, hat in der Regel kein gesetzliches Widerrufsrecht.

Krankheit, Schwangerschaft, Umzug

  • Krankheit: Wer nach Vertragsschluss ernsthaft und dauerhaft erkrankt, kann den Vertrag mit ärztlichem Attest außerordentlich kündigen. Das Attest muss nur bestätigen, dass Sie keinen Sport machen können. Die Diagnose muss nicht darin stehen. Kündigen Sie innerhalb von zwei Wochen, nachdem Sie den Grund kennen (Verbraucherzentrale).
  • Umzug: Laut Bundesgerichtshof (Az. XII ZR 62/15, 2016) ist ein Umzug grundsätzlich kein wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung. Fragen Sie deshalb vor der Unterschrift, ob das Studio Kulanzregeln oder einen Wechsel in eine andere Filiale anbietet, und lassen Sie sich das schriftlich geben.
  • Kurze Pausen: Bei einem Infekt oder einer Pause wegen Beschwerden kündigt man meist nicht, sondern setzt das Training aus. Ob verpasste Termine nachgeholt werden können, regelt der Vertrag. Wann eine Pause sinnvoll ist, lesen Sie im Beitrag EMS bei Erkältung: Trainieren oder pausieren?.

Teil 2: Gesetzliche Pflichten und Trainingsqualität

Fachkunde der Trainer nach NiSV

Für gewerbliches EMS zum Muskelaufbau gilt in Deutschland die Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSV). Die zuletzt am 12. Juni 2023 geänderte Fassung sieht vor:

  • Seit dem 31.12.2022 muss die Person, die EMS durchführt, eine Fachkunde haben (§ 4, § 7). Das kann eine EMS-Schulung nach Anlage 3 sein (Modul ES, 23 Lerneinheiten) oder eine Ausbildung als Physiotherapeut bzw. Masseur. Für die Schulung brauchen Teilnehmende vorher eine Übungsleiter- oder Trainer-Lizenz.
  • Die Fachkunde wird durch eine Bescheinigung einer anerkannten Stelle nachgewiesen, die fünf Jahre gilt. Danach ist mindestens alle fünf Jahre eine Auffrischung nötig. Die Übergangsregel, nach der bisherige Schulungsnachweise ausreichten, endete laut § 13 Abs. 4 am 31.12.2025. Seit 2026 ist also grundsätzlich die Bescheinigung entscheidend.
  • Das Studio muss Sie vor der Anwendung aufklären: über Wirkung, Risiken und Nebenwirkungen, Alternativen, den individuellen Behandlungsplan und darüber, ob vorher eine fachärztliche Abklärung nötig sein könnte. Es muss außerdem ein Beratungsprotokoll und Ihre Einwilligung dokumentieren (§ 3).

Praktisch heißt das: Sie dürfen fragen, wer Sie trainiert und ob diese Person eine Fachkunde-Bescheinigung nach NiSV hat. Ein seriöses Studio beantwortet diese Frage ohne Probleme.

Betreuung und Einstieg laut Fachleitlinie

Eine internationale Expertengruppe um Wolfgang Kemmler hat 2023 eine aktualisierte Leitlinie für sicheres und wirksames WB-EMS veröffentlicht. Die wichtigsten Punkte für Ihre Studiowahl:

  • Betreuung: Am besten 1:1. Ein Trainer für zwei Personen gilt bei gesunden Kunden als vertretbar. Training ohne Aufsicht oder per Fernbetreuung lehnen die Autoren ab.
  • Einstieg: Die erste Einheit dauert etwa 17 Minuten bei geringer Intensität. In den ersten 8–10 Wochen sollte man nicht bis zur Erschöpfung trainieren.
  • Häufigkeit: Anfangs eine Einheit pro Woche. Später mindestens vier Tage Pause zwischen intensiven Einheiten. Eine Einheit dauert höchstens etwa 20 Minuten.

Warum das wichtig ist: Nach zu intensiven ersten Einheiten wurde wiederholt über eine Rhabdomyolyse berichtet, also einen schweren Muskelzerfall (Kemmler et al., 2023). Für den Vertrag ist das relevant, wenn Ihnen ein Paket mit zwei oder drei Einheiten pro Woche von Anfang an verkauft wird. Das passt nicht zu den Empfehlungen der Leitlinie. Wer zusätzlich Kraft trainiert, sollte die Erholung mit einplanen. Mehr dazu im Beitrag EMS nach Krafttraining: Booster oder Risiko?.

Gesundheitscheck vor dem Start

Laut Leitlinie sollte das Studio vor der ersten Einheit mit einem Fragebogen klären, ob Gegenanzeigen (Kontraindikationen) vorliegen. Das Ergebnis wird dokumentiert und von Ihnen unterschrieben. Eine deutsche Konsensgruppe hat diese Gegenanzeigen 2024 überarbeitet (von Stengel et al., 2024). Beispiele:

Absolute Gegenanzeigen (kein nicht-medizinisches WB-EMS), unter anderem:

  • Schwangerschaft
  • Herzschrittmacher und andere elektrische Implantate
  • Herzrhythmusstörungen
  • Unbehandelter Bluthochdruck
  • Akute Erkrankungen, Infekte und Entzündungen
  • Epilepsie und neurologische Erkrankungen
  • Bauchwand- oder Leistenbruch
  • Schwere Blutgerinnungsstörungen

Relative Gegenanzeigen (nur mit ärztlicher Freigabe), unter anderem:

  • Diabetes
  • Krebserkrankungen
  • Akute Rückenschmerzen ohne Diagnose
  • Bandscheibenvorfall
  • Herz-Kreislauf- und Nierenerkrankungen

Diese Listen ersetzen keine ärztliche Untersuchung. Bei Schwangerschaft, Bluthochdruck, Schmerzen oder einer Vorerkrankung klären Sie bitte vor der Unterschrift mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt, ob EMS für Sie infrage kommt. So verhindern Sie, dass Sie einen 24-Monats-Vertrag haben, aber nicht trainieren dürfen. Zu bestimmten Beschwerden gibt es eigene Beiträge: EMS-Training bei Knieproblemen und EMS bei Bandscheibenvorfall.

Checkliste vor der Unterschrift

Vertrag (Grundlage: BGB, Verbraucherzentrale)

  • Erste Laufzeit höchstens 24 Monate, keine Verlängerung der Laufzeit durch Ruhezeiten
  • Danach unbefristete Verlängerung mit höchstens einem Monat Kündigungsfrist
  • Gesamtpreis für die Mindestlaufzeit schriftlich angegeben, inklusive aller Gebühren
  • Preisanpassungsklausel klar formuliert oder gar nicht vorhanden
  • Kündigung in Textform möglich, bei Online-Abschluss mit Kündigungsbutton
  • Regeln für verpasste Termine, Pausen und Filialwechsel schriftlich festgehalten
  • Vertrag in Ruhe zu Hause gelesen, nicht direkt nach dem Probetraining unterschrieben

Training (Grundlage: NiSV, Fachleitlinie)

  • Trainer mit Fachkunde-Bescheinigung nach NiSV
  • Aufklärung und Beratungsprotokoll vor der ersten Einheit
  • Gesundheitsfragebogen zu Gegenanzeigen, bei Bedarf ärztliche Freigabe
  • Betreuung 1:1 oder höchstens 1:2, Trainer während der ganzen Einheit anwesend
  • Sanfter Einstieg, anfangs eine Einheit pro Woche

Was belegt ist und was nicht

  • Gesichert: Die rechtlichen Vorgaben zu Laufzeit, Kündigung und Form stehen im Gesetz. Die Pflicht zum Gesamtpreis beruht auf einem Urteil des OLG Stuttgart. Die Pflichten nach NiSV sind ebenfalls Gesetz.
  • Fachkonsens, keine Gesetzespflicht: Betreuungsschlüssel, Häufigkeit und Einstiegsprotokoll stammen aus Expertenleitlinien. Sie spiegeln den aktuellen Stand der Fachdiskussion wider, sind aber nicht direkt einklagbar. Die Liste der Gegenanzeigen wurde 2024 überarbeitet. Einzelne Punkte, etwa bei Krebserkrankungen, werden in der Fachwelt weiter diskutiert.
  • Einschätzung: Ob ein langer Vertrag zu Ihnen passt, hängt davon ab, wie sicher Sie sind, dass Sie dauerhaft trainieren können und wollen. Ein Probetraining oder eine kürzere Laufzeit kann sinnvoll sein, auch wenn sie pro Monat mehr kostet.

Fazit

Ein fairer EMS-Studiovertrag hat eine überschaubare Laufzeit, nennt einen transparenten Gesamtpreis und lässt sich in Textform kündigen. Genauso wichtig ist das Training selbst: Fachkundige Trainer nach NiSV, ein dokumentierter Gesundheitscheck und ein behutsamer Einstieg sind gesetzliche Pflicht oder anerkannter Fachstandard. Wer gesundheitliche Fragen vor der Unterschrift ärztlich klärt und den Vertrag in Ruhe prüft, vermeidet die häufigsten Probleme. Wenn EMS für Sie eher zur Entspannung gedacht ist, finden Sie im Beitrag EMS bei Stress: Training oder Regeneration? eine Einordnung.

Quellen