Kurz gesagt: Wenn ein Studio nach DIN 33961-5 zertifiziert ist, ist das ein brauchbares Zeichen, aber keine Garantie für gutes Training. Die Norm regelt einige Punkte zur Sicherheit im Studio, zum Beispiel Böden, Sturzprävention, eine Abschaltmöglichkeit für dich und den Umgang mit Kontraindikationen. Seit der Fassung von 2023 enthält sie aber keine eigenen Anforderungen mehr an das Personal und an die Ausbildung der Trainer. Für die Qualifikation deines Trainers gilt eine andere Regel, und die ist verbindlich: die Strahlenschutzverordnung NiSV. Ein DIN-Siegel ersetzt also nicht, dass du selbst hinschaust.
Um welches EMS geht es überhaupt?
Die Norm betrifft nur Ganzkörper-EMS (WB-EMS). Dabei trägst du eine Weste mit mehreren Elektroden, und viele große Muskelgruppen werden gleichzeitig stimuliert. Davon zu unterscheiden sind:
- Lokale Elektromyostimulation: Einzelne Muskeln werden mit Klebeelektroden stimuliert, zum Beispiel in der Physiotherapie oder mit kleinen Heimgeräten.
- TENS: Hier geht es um Nervenstimulation zur Schmerzlinderung. Ein Muskelaufbau ist nicht das Ziel.
Diese Verfahren unterscheiden sich in Zweck, Belastung und Rechtslage. Was hier über Studios und Normen steht, gilt deshalb nur für Ganzkörper-EMS im Studio. Heimgeräte sind ein eigenes Thema, mehr dazu in EMS-Training zu Hause: Lohnt sich ein EMS-Anzug?.
Was ist DIN 33961-5?
DIN 33961-5 heißt „Fitness-Studio – Anforderungen an Studioausstattung und -betrieb – Teil 5: Elektromyostimulationstraining (EMS-Training)“. Die aktuelle Fassung ist von September 2023 und hat die Ausgabe von 2019 ersetzt (DIN Media). Laut Einführungsbeitrag gilt sie für Einrichtungen, die nichtmedizinisches Ganzkörper-EMS-Training anbieten.
Die Norm gehört zu einer Reihe. Teil 1 regelt die grundlegenden Anforderungen an den Studiobetrieb, die übrigen Teile betreffen Ausdauer-, Gruppen- und Krafttraining. Bei Teil 3 weist DIN Media darauf hin, dass die Teile nur zusammen mit Teil 1 angewendet werden dürfen (DIN Media, Teil 3). Wahrscheinlich gilt das für Teil 5 genauso. In der Beschreibung von Teil 5 selbst steht das aber nicht ausdrücklich.
Ein Hinweis zum Stand: Auf din.de wird für September 2026 ein neuer Norm-Entwurf zum EMS-Training unter einer neuen Nummer geführt (DIN, Entwürfe NASport). Er dürfte die heutige Fassung später ablösen. Ein Entwurf ist aber noch keine gültige Norm, und sein Inhalt kann sich noch ändern. Gültig ist derzeit die Fassung von 2023.
Was die Norm regelt und was seit 2023 fehlt
DIN Media listet im Änderungsvermerk zur Fassung von 2023 auf, was sich gegenüber 2019 geändert hat (DIN Media):
| Änderung 2023 | Was das für dich bedeutet |
|---|---|
| Der Geltungsbereich gilt jetzt ausdrücklich für Ganzkörper-EMS | Lokale EMS und TENS sind nicht erfasst |
| Neuer Abschnitt „Sturzprävention“ | Das Studio muss sich um Sturzgefahren kümmern |
| Abschnitt „Ausstattung“ gestrichen | Zur Ausstattung macht die Norm weniger Vorgaben |
| Abschnitt „Personalanforderungen“ gestrichen | Das Siegel sagt nichts mehr über das Personal aus |
| Anhang zur Qualifikation von EMS-Trainern gestrichen | Die Trainerausbildung regelt jetzt das Gesetz (NiSV) |
| Die Anamnese wurde zum Abschnitt „Kontraindikationen“ | Gesundheitliche Ausschlussgründe werden weiterhin abgefragt |
Laut dem Inhaltsverzeichnis des neuen Entwurfs gibt es außerdem Vorgaben zu Böden und Bodenbelägen, zur Abschaltung durch die trainierende Person und zur Bedienung durch den Trainer. Den vollständigen Wortlaut der Norm kann man nur kostenpflichtig kaufen. Genauere Anforderungen, etwa Grenzwerte oder Formulierungen, sind deshalb hier nicht wiedergegeben.
Einordnung: Die Norm ist offenbar so angelegt, dass sie das Gesetz ergänzt und nicht wiederholt. Das ist sinnvoll, denn die Ausbildung der Trainer ist inzwischen gesetzlich geregelt (siehe unten). Für dich heißt das: Das Siegel zeigt, dass das Studio Sicherheit und Ablauf ordentlich geregelt hat. Wie gut die Betreuung ist, kannst du daran nicht ablesen.
Eine DIN-Norm ist freiwillig, die NiSV nicht
DIN-Normen anzuwenden ist grundsätzlich freiwillig. Verbindlich werden sie erst, wenn ein Gesetz oder ein Vertrag sie vorschreibt (DIN kurz erklärt). Ein Studio ohne DIN-Zertifikat handelt also nicht automatisch falsch.
Für jedes gewerbliche EMS-Studio verbindlich ist dagegen die Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSV). Sie verlangt unter anderem Folgendes:
- Fachkunde des Personals: Wer EMS zum Muskelaufbau oder zur Muskelstraffung anwendet, braucht eine Fachkunde nach Anlage 3 NiSV. Alternativ zählt eine Ausbildung zum Physiotherapeuten oder Masseur oder eine passende ärztliche Weiterbildung (§ 7 NiSV).
- Voraussetzung für die Schulung: Für das EMS-Modul braucht man eine Übungsleiter-Lizenz oder mindestens eine C-Trainerlizenz mit jeweils mindestens 120 Lerneinheiten oder eine vergleichbare Ausbildung. Das EMS-Modul selbst umfasst mindestens 23 Lerneinheiten (Anlage 3 NiSV).
- Auffrischung: Wer seine Fachkunde über eine Schulung erworben hat, muss mindestens alle fünf Jahre an einer Aktualisierungsschulung teilnehmen (§ 4 NiSV).
- Pflichten des Betreibers: Das Studio muss die Geräte mindestens zwei Wochen vor Inbetriebnahme bei der Behörde anzeigen. Es muss dich vor der Anwendung aufklären, unter anderem über Risiken, Nebenwirkungen, deinen Behandlungsplan und die Frage, ob du vorher ärztlich abklären solltest. Das Beratungsgespräch wird protokolliert, und du gibst eine schriftliche Einwilligung (§ 3 NiSV).
Nach einem Fachbeitrag des Branchenmagazins fitness MANAGEMENT ist die Übergangsfrist für die Fachkunde am 31. Dezember 2022 abgelaufen. Seitdem dürfen nur noch fachkundige Personen gewerblich EMS anwenden (fitness MANAGEMENT). Wie du den Nachweis bei deinem Trainer konkret prüfst, steht in EMS-Studio: Hat dein Trainer die Pflicht-Fachkunde?.
Was gute Praxis zusätzlich ausmacht
Weder die Norm noch die NiSV schreiben vor, wie oft oder wie intensiv du trainierst. Dafür gibt es eine internationale Leitlinie zu sicherem Ganzkörper-EMS (Kemmler et al., 2023, Frontiers in Physiology). Es handelt sich um eine Empfehlung von Fachleuten, nicht um ein Gesetz. Wichtige Punkte daraus:
- Betreuung: Bei jeder Einheit ist ein Trainer persönlich anwesend. Am besten betreut er nur dich (1:1). Bei nichtmedizinischem EMS mit weniger kritischen Teilnehmenden halten die Autoren auch 1:2 für akzeptabel.
- Einstieg: In den ersten 8 bis 10 Wochen höchstens eine Einheit pro Woche, und zwar mit moderater Intensität. Die erste Einheit ist kürzer: rund 5 Minuten Gewöhnung, danach etwa 12 Minuten Training.
- Später: Höchstens 20 Minuten pro Einheit im kraftorientierten Programm. Zwischen intensiven Einheiten liegen mindestens 4 Tage.
- Nie bis zur Erschöpfung: Die Intensität wird pro Elektrode mehrmals während der Einheit überprüft. Mehr dazu in EMS-Intensität im Studio: Wie stark sollte der Strom sein?.
- Warnzeichen: Die Leitlinie beschreibt teils sehr hohe CK-Werte, also Marker für Muskelschäden, vor allem bei Einsteigern nach zu intensiven ersten Einheiten. Wenn dein Urin dunkel oder colafarben ist oder du anhaltende Kopfschmerzen hast, solltest du laut Leitlinie ärztlichen Rat einholen.
Gesundheitlicher Hinweis: Die Leitlinie unterscheidet absolute Kontraindikationen, bei denen nichtmedizinisches EMS ausgeschlossen ist, und relative, bei denen eine schriftliche ärztliche Freigabe nötig ist. Bist du schwanger, hast du Bluthochdruck, eine Herzerkrankung, ein elektronisches Implantat, akute Schmerzen oder eine andere Vorerkrankung, kläre vor dem ersten Training ärztlich ab, ob EMS für dich infrage kommt. Ein Fragebogen im Studio ersetzt keine ärztliche Untersuchung. Dieser Artikel ist keine individuelle medizinische Beratung.
Checkliste: So prüfst du ein EMS-Studio
Diese Fragen helfen dir, egal ob das Studio ein DIN-Siegel hat oder nicht:
- Fachkunde nach NiSV: Kann dein Trainer einen Nachweis zeigen? Ist die letzte Auffrischung höchstens fünf Jahre her?
- Aufklärung und Einwilligung: Klärt man dich vor der ersten Einheit über Risiken und Kontraindikationen auf und protokolliert das Gespräch?
- Anamnese: Fragt das Studio Vorerkrankungen gezielt ab und verlangt bei Bedarf eine ärztliche Freigabe?
- Betreuung: Ist der Trainer die ganze Zeit dabei? Wie viele Personen betreut er gleichzeitig?
- Einstieg: Beginnt das Studio sanft, und liegen genug Tage zwischen den Einheiten?
- Abschaltung: Kannst du die Stimulation selbst stoppen oder sofort stoppen lassen?
- Zertifikat: Wenn ein DIN-Siegel beworben wird: Nennt das Studio die Norm und die Fassung, also DIN 33961-5:2023-09 und Teil 1? Gibt es eine Prüfstelle und ein Datum? Achte auf den Unterschied zwischen „zertifiziert nach“ und „orientiert an“.
Was du beim ersten Termin beobachten kannst, steht in EMS-Probetraining: Woran erkennst du gute Betreuung?. Hygiene behandelt die Norm laut Änderungsvermerk nicht als eigenen Punkt. Dazu gibt es einen eigenen Beitrag: Wie hygienisch sind Westen und Funktionswäsche?.
Hypothetisches Beispiel: Zwei Studios im Vergleich
Dieses Beispiel ist ausgedacht und beruht nicht auf echten Studios.
- Studio A wirbt mit „DIN-zertifiziert“. Beim Probetraining betreut ein Trainer aber drei Personen auf einmal, die Intensität wird kaum angepasst, und nach der Fachkunde fragt niemand.
- Studio B hat kein DIN-Siegel. Der Trainer zeigt dir seinen Fachkunde-Nachweis, klärt dich ausführlich auf, protokolliert das Gespräch, betreut dich 1:1 und plant für den Anfang eine Einheit pro Woche.
Gemessen an den Kriterien oben arbeitet Studio B näher an Gesetz und Leitlinie. Das Siegel von Studio A ist nicht wertlos. Es sagt aber wenig darüber, was in deiner Trainingseinheit tatsächlich passiert.
Fazit
Ein EMS-Studio mit Zertifikat nach DIN 33961-5 hat freiwillig einen Standard für Sturzprävention, Abschaltmöglichkeit, Bedienung und Kontraindikationen umgesetzt. Das ist ein Pluspunkt. Seit 2023 regelt die Norm aber weder Personal noch Trainerqualifikation. Diese Punkte schreibt die NiSV verbindlich vor, mit Fachkunde, Fünf-Jahres-Auffrischung, Aufklärung und Einwilligung. Ob du gut betreut wirst, merkst du vor allem an der Betreuung selbst: ob der Trainer die ganze Zeit dabei ist, wie behutsam der Einstieg ist, ob genug Pausen zwischen den Einheiten liegen und ob deine Gesundheit ernsthaft abgefragt wird. Ein neuer Norm-Entwurf ist in Arbeit. Bis er gilt, bleibt die Fassung von 2023 maßgeblich.
Quellen
- DIN Media: DIN 33961-5:2023-09 – Elektromyostimulationstraining
- DIN Media: DIN 33961-3 – Gruppentraining
- DIN: Norm-Entwürfe NASport (EMS-Training, 2026)
- DIN: DIN kurz erklärt
- NiSV: § 3, § 4, § 7, Anlage 3 (gesetze-im-internet.de)
- Kemmler W. et al. (2023): Position statement and updated international guideline for safe and effective whole-body electromyostimulation training. Frontiers in Physiology 14:1174103
- fitness MANAGEMENT: Wissen für EMS-Studios zur novellierten Strahlenschutzverordnung (NiSV)



